Wechsel einer Hausverwaltung
Gerne helfen wir Ihnen beim Wechsel Ihrer Hausverwaltung, falls Sie mit Ihrer jetzigen Hausverwaltung nicht zufrieden sein sollten und zu uns wechseln möchten.
Um einen Wechsel durchzuführen, ist es zunächst nötig, dem aktuellen Hausverwalter ein Kündigungsschreiben zu übermitteln unter Berücksichtigung der im Verwaltervertrag vereinbarten Bedingungen. Frühestens ist dies nach einem Monat oder bei WEGs im September des laufenden Jahres an die Hausverwaltung zu senden. Vertragsende ist dann jeweils der 31.12. des laufenden Jahres. Es sollte sichergestellt sein, dass der aktuelle Hausverwaltung sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen, um den Übergangsvorgang zu erleichtern. Dazu zählen vor allem Einnahmen, Ausgaben sowie Schadensmeldungen, wobei alles auf aktuellem Stand sein muss. WEGs benötigen einen Umlaufbeschluss, bei dessen rechtlich korrekter Aufsetzung wir Sie gerne auch beratend unterstützen.